Frequently Asked Questions (FAQ)

Der Studienplan ist das wichtigste Dokument zum Geographie-Studium. In ihm werden wichtige Fragen wie, Zulassung ans Studium, Umfang des Studiums, Leistungskontrollen, ungenügende Noten, Bestehensnorm etc. rechtlich verbindlich geklärt. Alle Studierenden sind verpflichtet, ihn zu lesen. Zu finden ist er hier

Bei der Immatrikulation wird Ihnen eine persönliche E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Unter https://www.mail.unibe.ch können Sie mithilfe Ihres Campus Accounts auf diese E-Mail-Adresse zugreifen. Wichtige Informationen von Dozierenden, des Instituts und der Universität werden über diese Adresse weitergegeben. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihr Mail regelmässig lesen, während dem Semester täglich.

Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen läuft über KSL. Über die Veranstaltungssuche finden Sie die Lehrveranstaltungen und können sie in die Planungssicht aufnehmen und sich anmelden. Achtung:

  • Für Lehrveranstaltungen (LV) und Prüfungen (Leistungskontrollen, LK) müssen Sie sich jeweils separat anmelden.
  • Anmeldefristen aller Veranstaltungen (LV) und Leistungskontrollen (LK) sind im KSL ersichtlich und müssen unbedingt eingehalten werden. Ausserhalb der angegebenen Fristen sind keine An- und Abmeldungen möglich. Wer nicht angemeldet ist, kann nicht an der LK teilnehmen; wer der LK ohne Abmeldung fernbleibt, erhält vom System die Note 1.
  • Mehrere Lehrveranstaltungen am GIUB sind teilnahmebeschränkt (Proseminare, Exkursionen u.ä.). Eine frühzeitige Anmeldung ist nötig. Details

ILIAS ist eine Plattform, die Informationen zum Kurs sowie Unterlagen zum Download anbietet; sie ist Ihre Hauptquelle für Lernmaterialien digitaler Art. Die Dozierenden können auch Foren einrichten oder die Abgabe von Berichten und Übungen via ILIAS verlangen. Wer im KSL für eine Veranstaltung angemeldet ist, hat automatisch Zugriff auf den Kurs im ILIAS.

Der aktuelle Stundenplan ist bei «Lehrveranstaltungen» zu finden. Im Einführungsstudium (d.h. während des ersten Jahres) sind alle Kurse Pflicht, der Stundenplan daher vorgegeben.

Im BSc Aufbaustudium (d.h. nach dem ersten Jahr) und im MSc Studium haben Sie mehr Wahlfreiheit und können sich Kurse aus dem Angebot im Stundenplan auswählen. Bitte beachten Sie, dass mehrere Veranstaltungen im Zwei-Jahres-Rhythmus, stattfinden. Es empfiehlt sich, das Aufbaustudium mithilfe der Übersicht über die «Leistungseinheiten» und der kommentierten Vorlesungsverzeichnisse sowie vergleichbaren Informationen aus den Nebenfächern im Voraus zu planen.

Am GIUB finden die Prüfungen jeweils in den Wochen 7 (für Veranstaltungen des Herbstsemesters und Nachprüfungen) sowie 23 & 37 (für Veranstaltungen des Frühlingssemesters und Nachprüfungen) statt. Genaue Prüfungstermine, -zeiten und -orte werden in den Veranstaltungen bekanntgegeben oder können dem KSL entnommen werden. Die Anmeldung zu Prüfungen findet ebenfalls im KSL statt (siehe "Anmeldungen zu Veranstaltungen)".

Ungenügende Leistungskontrollen können einmal wiederholt werden. Es zählt immer der 2. Versuch. Die zulässige Zahl an ungenügenden Noten ist im Studienplan detailliert geregelt.

Die Kompensationsregeln sind im Studienplan festgelegt. Kompensation bedeutet: die ungenügenden Noten werden ECTS-gewichtet mitgerechnet und der Durchschnitt aller Noten muss immer mindestens 4.0 betragen.

Das Dokument Examinatorenliste zeigt, wer am Geographischen Institut zur Leitung von Bachelor-, Masterarbeiten und Dissertationen sowie als Examinator/Examinatorin bei Masterreferaten und Dissertationen berechtigt ist.

Im BSc Major Studiengang können bis max. 15 ECTS auswärtige geographische Kurse von der Studienleitung auf schriftliches Gesuch hin (Studienleitung Geographie, Hallerstrasse 12, 3012 Bern) abschliessend anerkannt werden.

Im MSc Mono können maximal 15, im MSc Major maximal 6 an anderen Instituten, Fakultäten oder Universitäten erworbene ECTS im Wahlbereich angerechnet werden. Dafür ist kein Gesuch notwendig. In der Regel können nur Masterkurse angerechnet werden. Für die Anrechnung von auswärtigen Kursen, die nicht im KSL verwaltet werden, benötigt die Studienleitung einen Leistungsnachweis.

Das GIUB hat Verträge mit verschiedenen europäischen Universitäten (Erasmus) und auch ausserhalb Europa (USA, Japan). Mehr Informationen auf der Seite Mobilität.

Lehrveranstaltungen, die in Fribourg oder Neuchâtel besucht werden, gelten als auswärtige Veranstaltungen, da es keine koordinierten BeNeFri-Kurse in Geographie gibt. Siehe Anrechnung von auswärtigen Studienleistungen.

Zur Auswahl stehen alle an den Fakultäten der Universität Bern im entsprechenden Umfang angebotenen Minor (15, 30, 60 ECTS). Siehe Studienprogramme.

Einen BSc Minor Geographie können Sie im Umfang von 15, 30 oder 60 ECTS, einen MSc Minor Geographie im Umfang von 30 ECTS belegen. Der MSc Minor kann nur gewählt werden, wenn bereits im Bachelor mind. 60 ECTS Geographie gemacht wurden. Welche Veranstaltungen belegt werden müssen oder können, ist vom gewählten Umfang des Minors abhängig. Die Übersichtsliste "Geographie als Minor" auf der Seite Studienprogramme, der Studienplan und die «Leistungseinheiten» geben Auskunft.

Die Lehrerausbildung erfolgt an der Pädagogischen Hochschule (PH). Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen befinden sich auf der Website der PHBern.

Die PH unterscheidet zwischen Erstfach und Zweitfach. Der Bachelor Minor sollte im Umfang von 60 ECTS gewählt werden, damit daraus ein „Zweitfach“ werden kann. Die Liste der Minor zeigt, welche Nebenfächer zu Zweitfächer gemacht werden können. Siehe Minor zum Hauptfach Geographie.

Bachelorarbeiten werden grundsätzlich in einem „Forschungspraktikum“ geschrieben. Jede Forschungs-Unit bietet jedes Semester ein Forschungspraktikum an, Themen sind u.a. auf der jeweiligen Homepage zu finden. Die Studierenden können aber auch eigene Ideen entwickeln und Dozierende direkt anfragen. Für den Noteneintrag benötigt die Studienleitung die «Bestätigung» und ein PDF der Arbeit.

Einzelheiten zur Masterarbeit sind im Studienplan Geographie bzw. im RSL geregelt und in einem Merkblatt «Ablauf Masterarbeit von A-Z» zusammengefasst. Der Besuch der entsprechenden Kolloquien ist Pflicht. Der Beginn der Masterarbeit muss der Studienleitung (Sekretariat) mit dem Formular «Beginn Masterarbeit» gemeldet werden. Wer nicht angemeldet ist, hat weder Anrecht auf einen Arbeitsplatz noch auf Spesenvergütung. Forschungs-Units bieten ihre Themen u.a. auf ihrer Homepage an. Studierende können aber auch eigene Ideen entwickeln und Dozierende direkt anfragen.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem Doktorat/ PhD-Studiengang der Fakultät oder für die Einreichung einer unabhängig von der Fakultät erstellten Doktorarbeit ist ein Masterabschluss der Fakultät oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Studienabschluss (Art. 54 Abs. 1 RSL Phil.-nat.). Weitere Informationen finden Sie hier.

Bachelor- und Masterabschlüsse werden grundsätzlich im KSL beantragt. Das Vorgehen wird in den Merkblättern beschrieben.

Für den Doktoratsabschluss gelten andere Bestimmugen, die ebenfalls in einem Merkblatt beschrieben sind.

Das Geographie-Studium ist ein Vollzeitstudium, d.h. es entspricht einer 100%-Stelle. Bei einer regelmässigen Erwerbstätigkeit ist mit einer hohen Arbeitsbelastung vor allem während dem Semester zu rechnen. Regelmässige Erwerbsarbeit verlängert das Studium. Während der vorlesungsfreien Zeit ist Erwerbsarbeit aber sicher möglich, je nach Prüfungen und Arbeiten. Regelmässige Erwerbstätigkeit im Umfang von mehr als 25% gibt Anrecht auf eine entsprechende Studienzeitverlängerung. Bei regelmässiger Erwerbstätigkeit von mehr als 25 % kann das Einführungsstudium allenfalls auf zwei Jahre verteilt werden. Die diesbezügliche Planung soll mit der Studienberatung besprochen werden.

Wer mehr als acht Semester für das BSc-Studium resp. sechs Semester für das MSc-Studium braucht, muss bevor Ablauf der Frist eine SZV beantragen. Das entsprechende Gesuch muss beim Major-Fach eingereicht werden (Gesuch im Sekretariat der Studienleitung Geographie einreichen). Die ersten zwei Semester Verlängerung können von der Studienleitung genehmigt werden. Für weitere Verlängerungen ist das Dekanat zuständig. Für den BSc- und den MSc-Studiengang werden die Semester separat gezählt, d.h. die Länge des Bachelorstudiums hat keinen Einfluss auf die Länge des Masterstudiums.
Weitere Informationen und Gesuchs-Formulare für eine Studienzeitverlängerung finden Sie auf dem Portal der Universität.
Nicht bestandene Leistungskontrollen sind kein Grund für eine Studienzeitverlängerung.

Für einen Wechsel in den MSc Major Geographie benötigen Sie mindestens 60 ECTS aus einem Bachelor Minor Geographie. Darüber hinaus werden Zusatzleistungen im Umfang ca. 30 ECTS verlangt. Umfang und Art der Zusatzleistungen werden «sur Dossier» bestimmt, abhängig von den erbrachten Bachelorleistungen. Für die entsprechende Einstufung in den Master muss ein Gesuch bei der Phil.-nat. Fakultät eingereicht werden. Weitere Infos erhalten Sie in der Studienberatung.

In Vorlesungen gibt es keine Präsenzpflicht. In Übungen, Proseminaren, Seminaren und Blockkursen gibt es Präsenzpflicht.

Sie haben Ihr Studium an einer anderen Universität begonnen und möchten am Geogrphischen Institut Bern weiterstudieren.

  • Studierende mit einem BSc Major Abschluss in Geographie einer Schweizer Universität können ohne Auflagen in den MSc Geographie Bern wechseln.
  • Studierende mit einem BA Major Abschluss in Geographie einer Schweizer Universität müssen ein Einstufungsgesuch im Dekanat der Phil.-nat. Fakultät einreichen.
  • Studierende mit einem BSc/BA Major Abschluss in Geographie einer auswärtigen Universität müssen ein Einstufungsgesuch im Dekanat der Phil.-nat. Fakultät einreichen.
  • Ein Wechsel ohne vorherigen Abschluss ist u.U. ebenfalls möglich. Allerdings werden externe Studienleitstungen nur beschränkt angerechnet.

Die Studienberatung Geographie hilft in allen Fällen bei der Vorabklärung

Bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit (Kalenderwoche 7 bzw. 37) müssen alle Leistungskontrollen (auch Prüfungen im Minor) abgelegt, sowie alle schriftlichen Arbeiten abgegeben worden sein. Es dürfen keine Überarbeitungen mehr erfolgen. Sind noch Überarbeitungen nötig ist eine Immatrikulation für das kommende Semester zwingend.

Bei einer Verlängerung der Abgabefrist für Abschlussarbeiten nach den oben genannten Terminen, ist eine Immatrikulation für das kommende Semester zwingend (siehe auch Termine).

Wiederholungsprüfungen müssen bis zu den oben genannten Terminen erbracht worden sein, ansonsten ist eine erneute Immatrikulation für das kommende Semester zwingend.

Der Campus Account bleibt noch bis Ende Januar (bei Exmatrikulation per Ende FS) bzw. bis Ende Juli (bei Exmatrikulation per Ende HS) voll funktionsfähig.